{"id":536,"date":"2015-10-05T20:59:53","date_gmt":"2015-10-05T18:59:53","guid":{"rendered":"http:\/\/sg-pottenstein.de\/?page_id=536"},"modified":"2024-04-04T10:04:46","modified_gmt":"2024-04-04T08:04:46","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sg-pottenstein.de\/?page_id=536","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>&nbsp;<br><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Sch\u00fctzengesellschaft Pottenstein e. V. und ist im Vereinsregister eingetragen.<br>2. Der Verein hat seinen Sitz in Pottenstein.<br>3. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Sportsch\u00fctzenbundes (BSSB).<\/p>\n<p>&nbsp;<br>&nbsp;<br><strong>\u00a7 2 Gemeinn\u00fctzigkeit, Zweck, Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Schie\u00dfsports.<br>2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Abhaltung schie\u00dfsportlicher Veranstaltungen wie z.B. Trainings-, Wettkampf- oder Preisschie\u00dfen sowie intensive F\u00f6rderung des Jugend-Schie\u00dfsports.<br>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt mit dem 01.01. und endet am 31.12.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br>2. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen, jedoch max. 5% der Mitglieder. Sollten die 5% \u00fcberschritten werden z.B. durch Tod, Austritt oder Ausschlu\u00df einiger Mitglieder, werden den bereits ernannten Ehrenmitgliedern ihre Titel nicht mehr aberkannt.<br>3. Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist der Antrag auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Diese verpflichten sich damit gleichzeitig gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstiger Geldforderungen des Vereins.<br>4. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Er teilt dem Antragsteller die Aufnahme oder Ablehnung seines Antrages mit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschlu\u00df, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Austritt aus dem Verein.<br>2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen ist die Austrittserkl\u00e4rung auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen.<br>3. Ein Mitglied kann durch Beschlu\u00df des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliederbeitrages oder von Umlagen im R\u00fcckstand ist. Der Beschluss des Vorstands \u00fcber die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden. Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.<br>4. Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung des Vorstands mu\u00df dem Mitglied rechtliches Geh\u00f6hr gew\u00e4hrt werden. Der Beschluss des Vorstands ist dem Mitglied schriftlich begr\u00fcndet mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung binnen 1 Monat nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einlegen. Der Vorstand hat binnen 2 Monaten nach fristgem\u00e4\u00dfer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschlie\u00dfend \u00fcber den Ausschluss entscheidet. Bis dahin ruhen s\u00e4mtliche Rechte und Ehren\u00e4mter des vom Vorstand ausgeschlossenen Mitglieds.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag; Umlagen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge erhoben deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Findet der Eintritt in der 2. Jahresh\u00e4lfte statt, wird 50% des Jahresbeitrages festgesetzt.<br>2. Zur Finanzierung des Schie\u00dfbetriebes werden die vom Vorstand festgesetzten Geb\u00fchren erhoben.<br>3. Die Jahresbeitr\u00e4ge werden in der Beitragsordnung geregelt.<br>4. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliedschaftsrechte und sind von der Pflicht zur Zahlung von Vereinsbeitrag und Umlagen befreit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Den Mitgliedern wird geboten, vor allem an den schie\u00dfsportlichen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch machen zu k\u00f6nnen, au\u00dferdem W\u00fcnsche und Antr\u00e4ge an das Sch\u00fctzenmeisteramt zu richten, welche der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden sollen, weiterhin an allen Veranstaltungen teilzunehmen.<br>2. Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und die von der Vereinsleitung erlassenen notwendigen Anordnungen zur Durchf\u00fchrung eines ordnungsm\u00e4\u00dfigen Schie\u00dfbetriebes sowie jeweils im Interesse des Vereins gelegene Empfehlungen zu respektieren. Sportliches und faires Verhalten beim Schie\u00dfen verpflichtet jedes Mitglied in besonderer Weise.<br>3. Die rechtzeitige Entrichtung des Jahresbeitrages geh\u00f6rt ebenfalls zu den Pflichten der Mitglieder. Ehrenmitglieder genie\u00dfen die Rechte der ordentlichen Mitglieder.<br>4. Die Ernennung von Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern erfolgt aufgrund besonderer Verdienste um den Verein von der ordentlichen Mitgliederversammlung.<br>5. Die vom Vorstand erlassene Gesch\u00e4ftsordnung wird von den Mitgliedern anerkannt.<\/p>\n<p>&nbsp;<br>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Organe sind:<br>1. Der Vorstand (Sch\u00fctzenmeisteramt)<br>2. Der erweiterte Vorstand<br>3. Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zu 1.: Der Vorstand besteht aus einem 1. und 2. Vorsitzenden (1. und 2. Sch\u00fctzenmeister), einem Schriftf\u00fchrer und einem Kassier. Die Mitglieder des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit in der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit Stimmzetteln auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt, bleiben aber bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Dem Verein gegen\u00fcber wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch machen darf.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zu 2.: Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:<br>Sportleiter\/n<br>Jugendleiter\/n<br>Damenleiterin\/nen<br>3 bis 5 Beisitzer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Er wird gew\u00e4hlt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von 2 Jahren. Die Jugendleiter werden von den Jugendlichen in der Jugendversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahl kann durch Akklamation erfolgen. Diese \u00c4mter m\u00fcssen nicht zwingend besetzt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">In den Sitzungen entscheiden der Vorstand und der erweiterte Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. \u00dcber die Sitzungen und Beschl\u00fcsse ist Protokoll zu f\u00fchren. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig wenn mind. 2 Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und mind. 50% des gesamten Vorstands anwesend sind. Bei des Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">S\u00e4mtliche Organe des Vereins \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Lediglich der in Vereinsangelegenheiten entstehend notwendige personelle und sachliche Aufwand wird vom Verein getragen. Kein Mitglied des Vereins darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, ab dem vollendetem 16. Lebensjahr, eine Stimme. Minderj\u00e4hrige ben\u00f6tigen zur Stimmabgabe die Vollmacht der gesetzlichen Vertreter. Eine Aus\u00fcbung des Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen.<br>2. Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">A)Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des erweiterten Vorstands<br>B) Entlastung des Vorstands<br>C) Beschlussfassung \u00fcber die Beitragsordnung<br>D) Wahl und Abwahl des Vorstands<br>E) Beschlussfassung und \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br>F) Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands<br>G) Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br>H) Ernennung der Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Im ersten Quartal eines jeden Jahres soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<br>Die Tagesordnung erstreckt sich im Allgemeinen auf folgende Punkte:<br>a) Entgegennahme der Berichte<br>1. des 1. Sch\u00fctzenmeisters, Sport-, Jugend- und Damenleiters \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr<br>2. des Kassiers \u00fcber die Jahresrechnung<br>3. der Kassenpr\u00fcfer<br>b) Entlastung des Vorstandes<br>c) Nach Ablauf der Wahlperiode Wahl des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes, Wahl des Kassenpr\u00fcfers<br>d) Satzungs\u00e4nderungen<br>e) Verschiedenes<br>2. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen, worauf der Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung \u00fcber die beantragte Erg\u00e4nzung abstimmen l\u00e4sst. Zur Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen sowie Antr\u00e4ge zur Abwahl des Vorstands m\u00fcssen den Mitgliedern mit dem Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung schriftlich bekanntgegeben werden; ansonsten sind sie unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1\/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften f\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<br>&nbsp;<br><strong>\u00a7 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, so bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Steht der Versammlungsleiter zur Wahl eines Amtes an, so ist f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion die Versammlungsleitung an einen Wahlleiter zu \u00fcbertragen, der von der Versammlung zu w\u00e4hlen ist.<br>2. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn ein erschienenes stimmberechtigtes Mitglied dies beantragt.<br>3. Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen.<br>4. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br>5. Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten immer als ung\u00fcltige Stimmen und bleiben f\u00fcr das Abstimmungsergebnis au\u00dfer Betracht. Entscheidend sind nur Ja- und Nein-Stimmen. Zur \u00c4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Eine \u00c4nderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden, wobei hierzu die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder innerhalb eines Monats gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden kann.<br>6. Bei Wahlen ist derjenige gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Wenn von mehreren Kandidaten niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt, wobei dann derjenige gew\u00e4hlt ist, der mehr Stimmen als der Gegenkandidat erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.<br>7. \u00dcber Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Bei Satzungs\u00e4nderungen ist der genaue Wortlaut zu protokollieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<br>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Der Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Kassenpr\u00fcfer ist von der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre zu w\u00e4hlen. Dieser hat die Aufgabe, das jeweils zur\u00fcckliegende Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins buchhalterisch zu pr\u00fcfen, wobei dem Kassenpr\u00fcfer zur Pr\u00fcfung s\u00e4mtliche Unterlagen des Vereins, Rechnungen, Bankausz\u00fcge und dergleichen zur Verf\u00fcgung zu stellen sind. Die Kassenpr\u00fcfung soll sp\u00e4testens einen Monat vor der Mitgliederversammlung abgeschlossen sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<br>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Jugendparagraph<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Mitglieder bis 27 Jahre bilden die Sch\u00fctzenjugend; sie scheiden mit Ende des Kalenderjahres, in dem sie ihr 27. Lebensjahr vollendet haben, aus. Unber\u00fchrt bleiben die Altersgrenzen f\u00fcr die Beitragsfestsetzung und Sportbestimmungen. Die Sch\u00fctzenjugend gibt sich eine Jugendordnung. Sie ist durch das Sch\u00fctzenmeisteramt zu best\u00e4tigen, wenn sie nicht gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft.<br>Die Jugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbst nach Ma\u00dfgabe der Vereinssatzung und der Jugendordnung. Die erforderlichen Mittel werden ihr zur Verf\u00fcgung gestellt. Sie entscheidet \u00fcber deren Verwendung eigenst\u00e4ndig, jedoch unter Beachtung der Vereinsatzung und der Jugendordnung.<br>Das Sch\u00fctzenmeisteramt ist berechtigt, sich \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Jugend zu unterrichten. Es m\u00fcssen Beschl\u00fcsse, die gegen die Satzung oder deren Sinn versto\u00dfen oder ihnen widersprechen, beanstandet und zur erneuten Beratung zur\u00fcckgegeben werden. Werden sie nicht ge\u00e4ndert, entscheidet das Sch\u00fctzenmeisteramt endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>&nbsp;\n<p><strong>\u00a7 15 Datenschutz \/ Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erf\u00fcllung der gem\u00e4\u00df dieser Satzung zul\u00e4ssigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rah\u00admen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:<br>&#8211; Name, Vorname und Anschrift,<br>&#8211; Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit,<br>&#8211; Telefonnummern (Festnetz und mobil) und E-Mail-Adresse(n),<br>&#8211; Bankverbindung,<br>&#8211; Funktion(en) im Verein und Ehrungen<br>&#8211; Lizenz(en), Startrechte und ausge\u00fcbte Wettbewerbe,<br>&#8211; Zugeh\u00f6rigkeit zu Mannschaften und Wettkampfergebnisse,<br>&#8211; gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das Waffenrecht.<br\/>\n2. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schlie\u00dft solche ab, aus denen er und\/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen k\u00f6nnen. Soweit es zur Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung oder Beendigung dieser Vertr\u00e4ge notwendig ist, \u00fcbermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtstag oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.) an das zust\u00e4ndige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empf\u00e4nger die Daten ausschlie\u00dflich gem\u00e4\u00df des \u00dcbermittlungszwecks verwendet.<br\/>\n3. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung, auf seiner Homepage sowie in Telekommunikationsdiensten und \u00fcbermittelt Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und Telemedien sowie Rundfunk und Fernsehen. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschafts\u00adaufstellungen, Wettkampfergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktion\u00e4re.\nDie Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung von Daten beschr\u00e4nkt sich hierbei auf Daten, die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes n\u00f6tig sind. Hierzu geh\u00f6ren, Name, Anschrift, Vereins- und Abteilungszugeh\u00f6rigkeit, Funktion im Verein, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen.\nEin Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung von Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material seiner Person schriftlich widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung und der Verein entfernt vorhandenes Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material von seiner Homepage und vom Verein eingestelltes Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material von den sozialen Medien. Bereits ver\u00f6ffentlichte Printmedien jeglicher Art bleiben von einem Widerspruch unber\u00fchrt.<br\/>\n4. Als Mitglied des Sch\u00fctzengaus Pegnitzgrund, des Bayerischen Sportsch\u00fctzenbundes (BSSB) und Deutschen Sch\u00fctzenbundes (DSB) ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten an den entsprechenden Verband weiter zu melden. Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen \u00fcbergeordneten Verbandshierarchien sowie mit sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veran\u00adstaltungen der \u00fcbergeordneten Verbandshierarchien \u00fcbermittelt der Verein personenbezogene Daten und gegebenenfalls Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und Ver\u00f6ffentlichung. \u00dcbermittelt werden an den Sch\u00fctzengau Pegnitzgrund bzw. an den Mittelfr\u00e4nkischen Sch\u00fctzenbund und Bayerischen Sportsch\u00fctzenbund (BSSB) Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte Wettbewerbe, Lizenzen, Vereins und Abteilungszugeh\u00f6rigkeit, Informationen zur Einstufung in Behindertenklassen sowie bei Vereinsfunktionen auch Telefonnummern, Faxnummern und E-Mail-Adresse.>Ein Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes der Ver\u00f6ffentlichung von Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material seiner Person schriftlich widersprechen. <br>Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung und der Verband entfernt vorhandenes Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material von seiner Homepage und vom Verband eingestellte Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material von den sozialen Medien. Bereits ver\u00f6ffentlichte Printmedien jeglicher Art bleiben von einem Widerspruch unber\u00fchrt.<br\/>\n5. In vereinsbezogenen Druckerzeugnissen, auf seiner Homepage sowie in sozialen Netzwerken berichtet der Verein auch \u00fcber Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder und \u00fcber sonstige Vereinsaktivit\u00e4ten. Hierbei werden Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten ver\u00f6ffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugeh\u00f6rigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und \u2013 soweit erforderlich \u2013 Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte \u00fcber Ehrungen nebst Fotos darf der Verein \u2013 unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugeh\u00f6rigkeit und deren Dauer \u2013 auch an andere Print- und Telemedien sowie Rundfunk und Fernsehen \u00fcbermitteln.\nIm Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung von Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material sowie von personen\u00adbezogenen Daten allgemein oder f\u00fcr einzelne Ereignisse schriftlich widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung. Der Verein entfernt Ton-\/Bild-\/Video-\/Text-Material des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet ggf. auf k\u00fcnftige Ver\u00f6ffentlichungen\/ \u00dcbermittlungen. Bereits ver\u00f6ffentlichte Printmedien jeglicher Art bleiben von einem Widerspruch unber\u00fchrt.<br\/>\n6. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Mitarbeiter und Mitglieder weitergegeben, soweit deren Funktion und besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Ben\u00f6tigt ein Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Rechte, erh\u00e4lt es eine gedruckte bzw. digitale Kopie der notwendigen Daten gegen eine schriftliche Versicherung, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden d\u00fcrfen und dass die Daten zur\u00fcckgegeben, vernichtet oder gel\u00f6scht werden, sobald der Zweck erf\u00fcllt ist.<br\/>\n7. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt. Sonstige Informationen und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur verarbeitet, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.<br\/>\n8. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Ver\u00e4nderung, \u00dcbermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausma\u00df und Umfang zu. Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur gestattet, sofern dieser aus gesetzlichen Gr\u00fcnden hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitglieds vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt.<br\/>\n9. Jedes Mitglied hat im Rahmen der europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, \u00fcber die Empf\u00e4nger der Daten\u00fcbermittlung, \u00fcber den Zweck der Speicherung sowie das Recht auf Berichtigung, L\u00f6schung oder Sperrung seiner Daten.<\/p>\n<p>&nbsp;<br>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<br>2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br>3. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Pottenstein, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Schie\u00dfsports zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ort, Datum&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Schriftf\u00fchrer:&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Sch\u00fctzenmeister&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins &nbsp; 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Sch\u00fctzengesellschaft Pottenstein e. V. und ist im Vereinsregister eingetragen.2. Der Verein hat seinen Sitz in Pottenstein.3. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Sportsch\u00fctzenbundes (BSSB). &nbsp;&nbsp;\u00a7 2 Gemeinn\u00fctzigkeit, Zweck, Aufgaben &nbsp; 1. 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